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Zweitmeinung beim Zahnarzt: Wann sie sinnvoll ist und wie Sie vorgehen

Eine Zweitmeinung einzuholen ist Ihr gutes Recht und bedarf keiner Begründung. Sinnvoll ist sie besonders dann, wenn eine umfangreiche oder teure Behandlung vorgeschlagen wird, wenn Zähne gezogen werden sollen, wenn Sie den Vorschlag nicht nachvollziehen können oder wenn Ihr Bauchgefühl nicht mitgeht. Sie ist kein Misstrauensvotum gegen die erste Praxis, sondern eine sachliche Absicherung bei einer Entscheidung, die Sie oft für viele Jahre trägt und die sich nicht ohne Weiteres rückgängig machen lässt.

Wann sie sich besonders lohnt

  • bei umfangreichem Zahnersatz, bei Implantaten und bei größeren Sanierungen
  • wenn Zähne gezogen werden sollen, denn das ist nicht umkehrbar
  • wenn nur eine Variante vorgestellt wird und Alternativen nicht vorkommen
  • wenn die Empfehlung nicht begründet wird oder Rückfragen unwillig aufgenommen werden
  • wenn der Austausch vieler beschwerdefreier Füllungen vorgeschlagen wird
  • wenn zeitlicher Druck aufgebaut wird
  • wenn zwei Praxen den Befund unterschiedlich einschätzen

Bei einem akuten Notfall mit Schwellung oder starken Schmerzen gilt das nicht. Dort wird zuerst die akute Lage behandelt, und die Zweitmeinung folgt danach für die weiterführende Planung.

Wie Sie vorgehen

Lassen Sie sich zunächst von der ersten Praxis den Plan schriftlich geben. Bei Zahnersatz ist das der Heil- und Kostenplan. Fordern Sie außerdem Kopien Ihrer Unterlagen und der aktuellen Röntgenaufnahmen an. Sie haben grundsätzlich Anspruch darauf, die Praxis darf den Aufwand berechnen, die Herausgabe aber nicht verweigern. Vorhandene Aufnahmen mitzubringen vermeidet unnötige Wiederholungen und erleichtert der zweiten Praxis den Vergleich.

Ein Hinweis zur Gesprächsführung: Es kann sinnvoll sein, in der zweiten Praxis zunächst nur den Befund erheben zu lassen, ohne den ersten Plan gleich vorzulegen. So entsteht eine unabhängige Einschätzung, die Sie erst danach mit dem ersten Vorschlag vergleichen. Verschweigen Sie aber nichts von Ihrer Krankengeschichte, das ist etwas anderes.

Was Sie vergleichen

Vergleichen Sie nicht in erster Linie den Preis, sondern die Substanz. Aufschlussreiche Fragen sind: Stimmt der Befund überein? Wird derselbe Zahn als erhaltungswürdig oder als nicht erhaltungswürdig eingestuft? Werden dieselben Alternativen genannt? Wie wird jeweils begründet? Und was passiert, wenn man weniger macht oder zunächst abwartet? Weil der Festzuschuss der Kasse dem Befund folgt und nicht der Ausführung, lassen sich zwei Pläne gut nebeneinanderlegen: Unterschiede zeigen sich dann in der geplanten Versorgung und im Honorar.

Unterschiedliche Einschätzungen sind übrigens nicht automatisch ein Zeichen dafür, dass eine Seite falsch liegt. In der Zahnmedizin gibt es Ermessensspielräume, gerade bei der Frage, wie lange ein geschwächter Zahn noch erhalten werden soll. Ein Weg kann zahnerhaltend und abwartend sein, ein anderer planvoll und auf lange Sicht angelegt. Beides kann vertretbar sein. Entscheidend ist, dass Sie verstehen, worin sich die Wege unterscheiden und welche Folgen jeder hat.

Wo Sie Unterstützung bekommen

Neben einer anderen Praxis gibt es weitere Anlaufstellen. Die Zahnärztekammern der Länder bieten Beratung an, teils in Form von Gutachterverfahren. Die gesetzlichen Krankenkassen prüfen Heil- und Kostenpläne ohnehin und geben Auskunft, manche bieten eigene Zweitmeinungsverfahren an. Auch unabhängige Patientenberatungsstellen sind eine Möglichkeit. Wenn Sie mit einer bereits erbrachten Leistung unzufrieden sind, ist der geordnete Weg das Gespräch mit der behandelnden Praxis und, wenn das nicht weiterführt, ein Gutachterverfahren über Kammer oder Kasse.

Das Verhältnis zur ersten Praxis

Sie müssen die Zweitmeinung nicht verheimlichen, und Sie müssen sie auch nicht ankündigen. Beides ist zulässig. Bestätigt sie den ersten Plan, haben Sie Sicherheit gewonnen und können ohne Zweifel behandeln lassen. Weicht sie ab, haben Sie eine Grundlage für ein sachliches Gespräch. Eine Praxis, die souverän arbeitet, hat damit kein Problem. Reagiert sie gekränkt, ist auch das eine Information.

Fazit

Bei umfangreichen Vorschlägen, bei geplanten Extraktionen und bei allem, was sich nicht rückgängig machen lässt, ist die Zweitmeinung eine vernünftige Vorsichtsmaßnahme. Holen Sie sich Plan und Unterlagen, lassen Sie unabhängig befunden und vergleichen Sie die Begründungen, nicht nur die Beträge.

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