Der erste Termin in einer neuen Praxis: Anamnese, Befund und was Sie mitbringen sollten
Der erste Termin in einer neuen Zahnarztpraxis dient in aller Regel dem Kennenlernen und der Bestandsaufnahme, nicht der sofortigen Behandlung. Erwartet werden ein ausführliches Gespräch zu Ihrer Krankengeschichte, eine gründliche Untersuchung aller Zähne und des Zahnfleischs und daraus abgeleitet ein Vorschlag, wie es weitergeht. Nur bei akuten Beschwerden wird direkt eingegriffen. Wenn Sie Vorbefunde und eine Liste Ihrer Medikamente mitbringen, wird der Termin deutlich ergiebiger.
Warum die Anamnese so ausführlich ist
Der Bogen, den Sie ausfüllen, wirkt auf den ersten Blick überdimensioniert für eine Untersuchung im Mund. Er ist es nicht. Allgemeinerkrankungen, Blutgerinnung, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Allergien, eine Schwangerschaft oder eine laufende Therapie wirken sich darauf aus, was, wie und wann behandelt werden kann. Manche Medikamente beeinflussen die Blutung, andere die Knochenheilung, wieder andere den Speichelfluss und damit indirekt das Kariesrisiko.
Schreiben Sie Ihre Medikamente vollständig auf, am besten mit Wirkstoff und Dosierung vom Beipackzettel oder vom Medikationsplan. Auch frei verkäufliche Präparate und Nahrungsergänzung gehören dazu. Wenn sich etwas ändert, sagen Sie es beim nächsten Termin. Die Praxis kann nur berücksichtigen, was sie weiß.
Was bei der Untersuchung geschieht
Untersucht wird systematisch, Zahn für Zahn. Dabei werden Kariesstellen, undichte oder abgeplatzte Füllungen, Risse, Abnutzungsspuren und der Zustand vorhandener Kronen oder Brücken erfasst. Das Zahnfleisch wird beurteilt, oft mit einer schonenden Messung der Taschentiefen. Auch die Schleimhaut, die Zunge, der Gaumen und die Kiefergelenke werden angesehen, ebenso wie der Biss. Vieles davon wird angesagt und in Kürzeln aufgenommen, was von außen kryptisch klingt, aber schlicht Dokumentation ist.
Ob eine Röntgenaufnahme gemacht wird, hängt vom Befund und von vorhandenen Bildern ab. Zwischen den Zähnen und unter dem Zahnfleisch endet das, was das Auge sieht. Wenn Sie aktuelle Aufnahmen aus einer anderen Praxis haben, können Sie diese anfordern und mitbringen. Das vermeidet unnötige Wiederholungen.
Was Sie vorbereiten können
Hilfreich für den Termin sind:
- der Medikamentenplan oder eine handschriftliche Liste
- Ausweise, die Sie für Erkrankungen haben, etwa für Blutgerinnung oder Allergien
- vorhandene Röntgenbilder und Befunde der Vorpraxis
- Unterlagen zu vorhandenem Zahnersatz, falls sie Ihnen ausgehändigt wurden
- eine Notiz, was Ihnen selbst auffällt: empfindliche Stellen, Blutung, Druck, Geräusche im Kiefergelenk
- Ihre Fragen, aufgeschrieben, weil sie im Behandlungsstuhl gern verschwinden
Wenn Sie schlechte Erfahrungen gemacht haben oder unruhig sind, sagen Sie es gleich am Anfang. Praxen gehen damit täglich um, und es ändert oft das Tempo und die Ansprache.
Was am Ende des Termins steht
Sie sollten die Praxis mit drei Informationen verlassen: was gefunden wurde, was daraus folgt und in welcher Reihenfolge. Akutes zuerst, dann das, was planbar ist, dann die Vorsorge. Wenn Zahnersatz oder eine größere Maßnahme im Raum steht, folgt in der Regel ein eigener Beratungstermin, weil das im Rahmen einer Erstuntersuchung nicht seriös abzuhandeln ist.
Fragen Sie nach, wenn ein Begriff unklar bleibt. Zahnmedizinische Sprache ist voller Abkürzungen, und niemand erwartet, dass Sie sie kennen. Ein guter Test ist, ob Sie den Plan zu Hause jemandem in eigenen Worten erklären könnten.
Wenn Sie die Praxis wechseln
Ein Wechsel ist unproblematisch und muss nicht begründet werden. Sie haben grundsätzlich Anspruch darauf, Kopien Ihrer Unterlagen und Ihrer Röntgenaufnahmen zu erhalten. Die alte Praxis darf dafür den Aufwand berechnen, die Herausgabe selbst aber nicht verweigern. Bequemer ist es oft, wenn die neue Praxis die Unterlagen mit Ihrer Einwilligung direkt anfordert.
Nennen Sie beim Erstbesuch auch, was in der Vergangenheit gemacht wurde, soweit Sie es erinnern: welche Zähne behandelt wurden, ob es Wurzelbehandlungen gab, wann der vorhandene Zahnersatz eingegliedert wurde, ob eine Behandlung des Zahnfleischs stattfand. Vieles davon lässt sich am Befund ablesen, manches aber nicht. Gerade die Vorgeschichte eines einzelnen Zahns entscheidet mit darüber, wie er künftig eingeschätzt wird.
Wenn Sie lange nicht in Behandlung waren, ist das kein Hinderungsgrund. Es verschiebt lediglich die Reihenfolge: Zuerst wird geklärt, was akut ist, danach wird in Ruhe geplant. Niemand erwartet von Ihnen eine lückenlose Vorgeschichte.
Fazit
Der Erstbesuch ist eine Bestandsaufnahme, keine Behandlung. Er lebt davon, wie vollständig Sie Ihre Krankengeschichte schildern und welche Unterlagen vorliegen. Nehmen Sie sich die Zeit für den Anamnesebogen ernst und gehen Sie mit einem klaren, verstandenen Plan nach Hause. Alles Weitere baut darauf auf.